Blogbereich vom Webradio Musikauflauf - 28.3.2024 -


Flatcastradios und der Jugendschutz
Insgesamt wurde 2482 gevotet !

Flatcastradios und der Jugendschutz

Von Freddy am Montag, 22. Februar 2016 mit bisher 5723 Aufrufen und insgesamt 2482 Votestimmen.
" Flatcastradios und der Jugendschutz - Ein kleiner Beitrag zum Sinn und Unsinn von Jugendschutzvorgaben im Flatcast-Chat "


Deine Abstimmung für diesen Beitrag von 1 bis 5 (1=total mies, 3 =Durchschnitt,5=das beste!)
Vote für 1 Vote für 2Vote für 3Vote für 4Vote für 5Vote für diesen Beitrag




Flatcastradios und der Jugendschutz



Beim Thema Webradios gibt es viele Mythen, Irrtümer und Missverständnisse.

Auch gibt es viele Gerüchte, was man machen muss, was man nicht machen darf und worauf man achten sollte.

Irgendwie scheinen jedoch einige Ihre Radiowebseite vom Rest des Internets abgrenzen zu wollen, bzw. hier gelten eigene Gesetze.

Irgendeiner setzt ein Gerücht in die Welt und ganz schnell macht dies die Runde.

Und wenn es einer macht kann es ja nicht falsch sein, also machen andere es auch.

Und wenn erstmal mehrere es machen, DANN MUSS ES RICHTIG SEIN !!!!

Ein Beispiel hierfür ist das Jugendschutzgesetz welches auf vielen Webradioseiten, also Flatcastseiten, erwähnt wird.

Wir wollen mal gemeinsam herausfinden was es damit auf sich hat und wie die Jugend dort geschützt wird.

Worum geht es genau ?


Worum es genau geht kann ich selbst nicht sagen.

Der Punkt ist anscheinend der, dass ein Radio auch von Kindern und Jugendlichen aufgesucht wird.

Da die meisten Seiten ja ohne grosses Hinderniss für alle Altersgruppen erreichbar sind muss man wohl regeln wie hier mit den Kindern und Jugendlichen umgegangen wird.

Klar dass ein 4 jähriger Bub früher das Radio zu verlassen hat wie ein 17 jähriger junger Mann.

Wie wird das nun geregelt ?


Das ganze umzusetzen ist natürlich einfach, man macht vorne auf die Webseite einen Hinweis, meist eine lustige Grafik , die aussagt wann wer das Radio bzw. den Chat zu verlassen hat:
Inhaltlich ist meist folgendes zu finden:

Auflistung Jugendschutzgesetz

Kinder und Jugendliche verlassen den Chat (Webradio)
  • bis zum 06. Lebensjahr ab 16:00 Uhr
  • bis zum 12. Lebensjahr ab 18:00 Uhr
  • bis zum 14. Lebensjahr ab 20.00 Uhr
  • bis zum 16. Lebensjahr ab 22:00 Uhr
Ab dem 18. Lebensalter ist 24h unbegrenzter Aufenthalt erlaubt.

Wir bitten die Eltern, uns beim Einhalten der Chatzeiten ihrer Kinder zu unterstützen

Macht das ganze Sinn ?


Also ich weiss nicht ob das ganze einen Sinn macht.

Es gibt hier mehrere Faktoren die es zu bedenken gibt.

Jetzt unterstellen wir einfach mal dass es wirklich 4, 5 oder 6 jährige gibt die sich warum auch immer in ein Flatcastradio verirren.

Wir haben einen Test gemacht:

10 von 10 befragten 5 jährigen konnten den Text nicht lesen.

Selbst wenn wir jedoch jetzt die These aufstellen dass alle des Lesens mächtig sind ist die Frage, ob auch jeder der den Chat betritt diesen Text liest.

Was ich damit sagen will: Wenn es Einschränkunen für einen Chat, wie hier z.B. das Alter gibt, so sollte das Lesen dieses Textes nicht nur möglich sein, vielmehr sollte es nicht möglich sein den Chat OHNE das Lesen des Textes zu betreten.

Man kann ja nicht von jedem verlangen der den Chat betritt dass dieser sich zuvor die Startseite anschaut.



Warum das ganze überhaupt ?



Auch hierauf weiss ich keine Antwort.

Ich halte es für unwahrscheinlich dass 6 jährige sich in ein Flatcastradio verirren.

Dass 12 oder 16 jährige ein Flatcastradio besuchen ist schon wahrscheinlicher, aber es dürfte Seiten geben die interessanter sind.

Mir selbst stellt sich jetzt die Frage ob der Zugang wegen der Zeiten oder aber wegen dem Chatinhalt geregelt wird ?

Wenn es um den Chatinhalt geht dürften natürlich Lieder wie "10 nackte Frisösen" erst zu später Stunde gespielt werden.

Aber muss das so sein ? Was ist auf anderen, "Nicht Radio Seiten" so los ?

Warum schreibt eine Computerseite wie die von Computerbild nicht, dass 5 jährige nur bis 16 Uhr auf der Seite sein dürfen ?

Und was denkt sich eine Seite , eine ich sage jetzt mal "seriöse" Seite wie Computerbild zu folgenden Abbildungen, die ich dort gefunden habe ?

PS: Die Bilder wurden von mir verpixelt, auf der Seite von Computerbild sind diese frei zu sehen, also nackte Haut !



Nackte Haut auf der Seite der Computerbild und kein Hinweis auf den Jugendschutz, na wenn das nicht mal ein Skandal ist !!!

Was bezwecken die Radiobetreiber mit solchen Hinweisen ?



Viele Radiobetreiber nutzen Ihr Radio um sich selbst ins Licht zu stellen, dort gibt es dann die Radioleitung, die Sendeleitung, die stellvertretende Radioleitung und die stellvertretende Sendeleitung.

Wenn es aber dann um Themen wie "Verantwortung" geht wird diese gerne abgewiesen oder auf andere geschoben.

Deshalb liest man dort auch immer Sprüche wie "Jeder Modi ist für seine Sendung selbst verantwortlich"

Klar ist jeder Modi für seine Sendung verantwortlich, wer denn sonst, der Papst oder Chuck Norris ?

Tatsache ist aber auch dass die generelle Verantwortung nicht bei dem Modi liegt sondern bei dem Seitenbetreiber, also eine dieser Leitungen.

Bei jeglichen Ungereimtheiten oder aber rechtlichen Fragen bzw. auch Rückfragen ist nicht der Modi der Ansprechpartner sondern der Seitenbetreiber, oder halt eine dieser Leitungen.

Ich vermute also nun dass die Radiobetreiber auch hier die Verantwortung auf andere, nämlich die Eltern, abwälzen wollen.

Wobei man ja ehrlich sein muss, dass das ganze ja eher lächerlich ist.

Erneute Frage: Macht das ganze denn nun einen Sinn ?



Ich weiss es immer noch nicht, das ist natürlich Ansichtssache, ich kann hier nur meine Meinung wiedergeben.

Ich persönlich sehe jedoch keinen Sinn darin einen Hinweis auf die Webseite zu setzen wann welche Altersgruppe einen Chat zu verlassen hat.

Das ist zum einen unrealistisch und nicht zeitgemäss, vor allem nicht den Umständen entsprechend.

Wie schon geschrieben vermute ich sowieso dass die Altersgruppe der unter 18 jährigen in den Flatastradios eher seltener vetreten ist (wobei wenn ich einige Flatcastwebseiten sehe vermute ich dass genau diese Altersgruppe die Seiten dort gestaltet)

Sinn würde machen Hinweise zu geben wie Kinder bzw. Jugendliche sich im Chat verhalten sollten und worauf Kinder und Jugendliche achten sollten.

Andererseits sind Flatcast-Chats in der Regel offen für alle sodass hier weniger mit Belästigungen von Kindern bzw. an Kindern zu rechnen ist.

Wir sollten uns alle vor Augen halten dass wir hier von überschaubaren Chats reden wo die Altersgruppe sich meist an der Musik orientiert, und die ist meist weniger auf Jugendliche ausgerichtet.

Ist das ganze gesetzlich vogeschrieben ?



Ich wollte mich hier nicht den Gerüchten und den "Ich habe mal gehört" Aussagen anschliessen deshalb habe ich es mir ganz einfach gemacht, ich habe einfach die Institution vom Jugendschutz angeschrieben und Sie mit dieser Frage konfrontiert.

Hier auszugsweise die Antwort und eine kurze Interpretation meinerseits:

Im Jugendschutzgesetz ist lediglich der Aufenthalt in der Öffentlichkeit wie beispielsweise in Gaststätten, bei Tanzveranstaltungen, in Spielhallen, etc geregelt, also der Aufenthalt in der "analogen Welt"


Aha, jetzt wissen wir auch was hier "schief gelaufen" ist.

Irgendein Schlaubischlumpf hat sich diese Vorgaben genommen und einfach auf das Webradio umgeschrieben ...

Wobei geahnt haben wir das schon alle, oder ?

Spezielle rechtliche Regelungen bezüglich einer Zeitbeschränkung der Internetnutzung für Kinder und Jugendliche gibt es nicht.


Aber wo kommen dann die schlauen Zeiten her ?

Bedeutet aber dass der 4 jährige Phillip sich nicht strafbar macht wenn er um 18 Uhr in ein Radio kommt, zu feiner Musik der Amigos oder Roger Whittaker.

Die Mutter macht sich übrigens auch nicht strafbar, ausser man wertet Musik der Amigos als Körperverletzung
Bei einem "privaten Chat" handelt es sich regelmäßig um Privatkommunikation, so dass auch die Verantwortlichkeit von Ihnen als Betreiber hinsichtlich der Inhalte beschränkt ist. Sie sollten in Ihren AGB jedoch beispielsweise unzulässige Inhalte ausschließen und eine leicht erreichbare Meldefunktion einrichten, um ggf. bei Verstößen einzelne Nutzer zu sperren. Sobald Sie von Verstößen Kenntnis erhalten haben, sind Sie auch zum unverzüglichen Handeln verpflichtet und rechtlich verantwortlich.


In wie weit ein offener für alle erreichbarer Flatcast Chat privat ist mag einer Diskussion würdig sein.

AGBs gibt es natürlich nicht, aber fast alle Flatcastradios haben Regeln, diese sollten ausreichend sein.

In den Regeln oder Chatregeln sollte stehen wie man sich zu verhalten hat und was man zu unterlassen hat.

Was aber wichtig ist, sobald man merkt dass jemand belästigt wird, sollte man aktiv werden, entweder durch Ermahnung oder aber Kicken bzw. Blockieren.

Aber das bezieht sich nicht nur auf Kinder und Jugendliche, nein generell sollte sowas unterbunden werden.



Und ich glaube dass dies auch ein gutes Fazit ist:

Der Chat ist natürlich kein rechtsfreier Raum.

Man sollte darauf achten dass die etwas lockeren Töne und die etwas legerere Umgangssprache erst zu den späteren Abendstunden stattfinden.

Generell sollte das Augenmerk darauf gelegt werden dass keiner belästigt oder aber ausserhalb des Spassbereiches beleidigt wird.



Wer anderer Meinung ist oder aber belegen kann dass alles was ich hier geschrieben habe Humbug ist darf unten gerne die Kommentarfunktion nutzen.


MUSIKAUFLAUF ---www.musikauflauf.de---www.radio-musikauflauf.de


Jürgen verfasste am Mittwoch den 24. Februar 2016 um 17:53 Uhr folgenden Kommentar:

Toll Freddy ich hoffe mal das jetzt jeder versteht was du ganz klasse erklärt hast. meine Meinung dazu ist das es Humbug ist wenn man als Modi darauf hinzuweisen hat das ab 22 Uhr (wie ich schon in andren Radios dazu verpflichtet war )user bunter 18 Jahren den chat zu verlassen haben. Da geht sowieso keiner ( grins ) und ausserdem woher wissen wie alt die user sind.

Grüsse und alles sonstige
Jürgen
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Markus Weiser verfasste am Donnerstag den 17. März 2016 um 15:33 Uhr folgenden Kommentar:

@Jürgen
Du hast vollkommen Recht. Viele Radios übertreiben es bspw durch Aufforderungen das Radio zu verlassen sollte man ein Alter nicht erreicht haben. Sonderbarerweise nehmen diese Radios aber meist andere Pflichten und Auflagen wie ein ordnungsgemässes Impressum nicht für wichtig. Es gibt viele Radio mit Radiobetreiber Max Mustermann oder ganz ohne "real" Namen. Ich bin ganz und gar für ein professionelles Auftreten der Radios, befürworte dieses, dann aber nicht nur mit Pseudojugendschutz, sondern komplett mit Impressum usw. Wenn man nichts zu verbergen hat kann man offen darlegen wer das Radio betreibt ----- MEINE MEINUNG -----
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mario verfasste am Freitag den 9. September 2016 um 18:50 Uhr folgenden Kommentar:

Auch ein Klasse Blog, den Schwachsinn mit dem vermeintlichen Jugendschutz kann man schon fast nicht mehr ohne Brechreiz sehen, leider einiges Andere auch - Seitengestaltung wie von 3-jährigen gemacht, etc. stimme Dir da voll zu Freddy....und was die "Zeiten" betrifft, leider sind die meisten Radiobetreiber nicht die intelligentesten, zumindest seit man alles aus dem Baukasten bekommt, was ein Radio heute ausmacht. Hier kommt also wahrscheinlich noch viel "stille Post" dazu und das Ergebnis sieht man ja...
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Freddy verfasste am Freitag den 9. September 2016 um 21:52 Uhr folgenden Kommentar:

Hallo Mario,

ja, das mit dem Jugendschutzgesetz ist nur einer der vielen Ausrutscher der Webradioseiten.

Erst vor einigen Tagen hab ich wieder eine dieser Webradioseiten gesehen mit "Auszug aus dem Jugendschutzgesetz" wobei es im ganzen Jugendschutzgesetz keinen derartigen Part gibt.

Zum Thema Webseitengestaltung gibt es übrigens, das ist vielleicht für andere auch interessant, einen Beitrag bei Flatcast im Forum:

http://www.flatcast.de/FcForum.aspx?forum=113925

Aber Du hast Recht, es gibt heute wenig Radiowebseiten wo ich davor sitze und denke "ohhhhhhhhhh" oder "ahhhhhhhhhhhh" oder "supppppppppper"

Bei den meisten denkt man "Oh das kenn ich doch, das hab ich doch schon mal gesehen."

Zudem ist es bei vielen Webseiten so dass man das Gefühl hat der Webmaster möchte jede der verfügbaren Farben einsetzen....

Grüße

Freddy
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Freddy verfasste am Dienstag den 11. Oktober 2016 um 12:48 Uhr folgenden Kommentar:

Hallo,

das Thema mit dem Jugendschutz scheint ja immer noch aktuell zu sein, auf den meisten Webseiten wird darauf hingewiesen, jedoch ist eine Frage aufgetreten...

Schauen wir uns einen Auszug aus diesem fiktiven Jugenschutz für Chats einmal an:

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
bis zum 06. Lebensjahr ab 16:00 Uhr
bis zum 12. Lebensjahr ab 18:00 Uhr
bis zum 14. Lebensjahr ab 20.00 Uhr
bis zum 16. Lebensjahr ab 22:00 Uhr
Ab dem 18. Lebensalter ist 24h unbegrenzter Aufenthalt erlaubt.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Nun ist eine Frage aufgekommen, auf die selbst ich keine Antwort habe.
Bis zum 16. Lebensjahr haben die Hörer den Chat ab 22 Uhr zu verlassen, ab dem 18 Lebensjahr ist der Aufenthalt unbegrenzt erlaubt.

WAS IST MIT DEN 17 JÄHRIGEN ?????

Viele junge Menschen zwischen 16 und 18 Jahre werden jetzt ganz verwirrt vor dem Monitor sitzen und sich fragen ...
Bis wann darf ich in das Schlagerschnulzenradio ?
Ab wann ist Schluss für mich mit Roger Whittaker, Roy Black und Marianne Rosenberg ?


Aber es gibt Radios die dafür eine Lösung haben, die das Problem erkannt haben.


Bei meinem Rundflug durch die Welt der Flatcastradios ist mir nämlich ein Pasus aufgefallen, ein Satz unter dem Jugendschutz für den Chat:



"Die Eltern die ihren Kindern erlauben nach 22 Uhr im Radio zu sein schreiben uns bitte eine Erlaubnis . Name Chatname und Telefonnummer."


Endlich mal eine Lösung für das Problem, ich weiss genau dass viele Jugendliche Ihren Eltern die Ohren vorheulen:
"Mama, lass mich doch bitte noch ein bisschen Helene Fischer hören"


Ich hätte noch eine weitere Idee um das ganze zu überwachen.
Jeder der einen Chat betritt stellt sich vor, so wie bei den "Anonymen Flatcastusern"

"Hallo, mein Name ist Fritz, ich bin 11 Jahre alt und höre am liebsten Andy Borg"

So wissen wir erstens wie Fritz heisst, nämlich Fritz und zweitens, wie alt Fritz ist, nämlich 11.
Dann wissen wir auch, ab wann wir Fritz aus dem Chat verweisen müssen.

Zum Glück gibt es im Internet nicht so viele dieser Chats, da würde man ja den Überblick verlieren ;-)


Grüße

Der liebe Freddy
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

yusufxxx verfasste am Mittwoch den 22. Februar 2017 um 9:31 Uhr folgenden Kommentar:

was ich nicht verstanten habe ist muß ich nun was auf webseite schreiben wegen kinder oder muß ich das nicht habe selbst radio darum frage ich
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Freddy verfasste am Samstag den 4. März 2017 um 11:54 Uhr folgenden Kommentar:

Hallo,

sorry dass ich jetzt erst antworte, ich hatte ein bisschen viel zu tun um die Webseite drumherum, Programmieren usw.


Nungut, anscheinend ist die Kernaussage, welche ich mit dem Beitrag treffen wollte, nicht rübergekommen.


An alle Webseitenbetreiber: Natürlich muss man NICHT auf der Websetie veröffentlichen wann welche Altersklasse die Webseite oder aber den Chat zu verlassen hat.


Man stelle sich mal vor, es gebe hierfür eine gesetzliche Grundlage, dann müsste ein solcher Hinweis auf nahezu jede zweite Seite.


Der Hinweis wäre nicht ausreichend, man müsste auch Prüfmechanismen einführen oder zumindest das Einhalten dieser Vorschrift überwachen.


Einige Webseiten welche kostenlos (und legal natürlich) online das Schauen von Videos ermöglichen, zeigen Filme ab bestimmter Altersklassen erst ab 22 Uhr.


Ich wollte mit meinem Beitrag mehr oder weniger "das Lächerliche" daran in den Vordergrund stellen, vor allem das Lächerliche dass viele Webseiten diesen Hinweis auf Ihrer Startseite haben.


Grüße

Der Allerliebste Freddy




PS: Sorry noch mal für die verzögerte Antwort, aber ein Tipp am Rande: Wer seine emailadresse angibt (diese wird nicht veröffentlich) darf auch mit einer persönlichen Antwort rechnen
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Vico verfasste am Freitag den 19. April 2019 um 22:00 Uhr folgenden Kommentar:

Hallo Freddy,

Ich bin heute zufällig auf deinen Beitrag gestoßen und muss dich echt loben. Schade das ich diesen nicht schon früher gefunden habe.
Ein Freund von mir hatte letztes Jahr ein Webradio gegründet und diesen Jugendschutzquatsch mit integriert. Ich habe in auch gefragt was das soll. Er sagte mir, dass das vorgeschrieben sei.
Es desweiteren auch eine FB-Community gäbe, die bei Webradios prüfen würde, ob auch ALLE(?) rechtlich vorgeschriebenen Angaben gemacht wurden.

Hinzu kommt bei diesen Möchtegern-Rechtlern auch noch das sie Möchtegern-GVLer sind. Denn sie schreiben vor, das die Lieder SAUBER(???) angezeigt werden müssen. Worauf ich aus bin?

Die GVL schreibt ja vor, dass man den Tonträgertitel und Interpreten, wenn techn. Lösbar auch das Album angeben soll. Das würde in der Realität so aus sehen:

Crystal Waters - Super Dance Plus Vol. 9 - What I Need [Erick 'More' Club Mix]

Für diese Hobby-GVLer ist das eine UNSAUBERE Anzeige, denn der Name des Albums und das in den Klammern darf nicht angezeigt werden???

Jetzt kommt der absolute Hammer. Diese Hobbyrechtler haben sogar eine ofizielle Webradioblackliste die von der GVL (weil denen das ja auch interessiert) unterstützt wird und wer deren Regeln nicht nachkommt, wird auf diese gesetzt. (Leider gibt es sehr viele Schwachköpfe die diesen Unsinn glauben.)
Ich habe diesen Verein nur einmal besucht und musste nur innerlich lachen, deswegen kann ich leider keinen Link dazu geben.

Grüße
Vico
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Freddy verfasste am Samstag den 20. April 2019 um 11:19 Uhr folgenden Kommentar:

Hallo Vico,

ja, also das mit der Titelanzeige habe ich auch mal gehört.
Wobei dann bei vielen sicherlich stehen würde

Helene Fischer - Atemlos durch die Nacht [ sponsored by canna.c4.to ]

oder aber

Unknown Artist _ Ata durch wer wacht

oder oder oder ...

Des Weiteren muss ich gestehen, dass ich mir gar nicht mal so sicher bin, wenn ich im Auto Radio höre, ob da im RDS immer das Album angezeigt wird.
Muss ich nächstes mal drauf achten.

Ja und ich selbst habe auch von diversen Blacklists gehört, die natürlich alle für sich sehr wichtig sind und natürlich höchster Aufmerksamkeit bedürfen und selbstverständlich in Ihrer Bedeutung Werke wie die Bibel um einiges toppen.

Bei Flatcast, aber auch bei Shoutcast, gibt es leider viele viele viele , die sich oder ihr Radio oder aber sich und ihr Radio zu wichtig nehmen.

Übrigens ich weiss ja nicht Vico wie weit Du unsere Seite durchstöbert hast, in diesem Zusammenhang auch interessant ist der Beitrag "Flatcast das Comic" zu finden unter

http://www.musikauflauf-radio.de/template/news-blog-infos-download/news.php?z=112

Ansonsten habe ich mich sehr über die Resonanz gefreut.

Grüße
Freddy
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Vico verfasste am Sonntag den 21. April 2019 um 23:57 Uhr folgenden Kommentar:

Hallo Freddy,

okay, dass was die Anzeige des Album's angeht, da muss ich sagen das es bei jedem techn. machbar ist. Aber dies wendet keiner an, auch kein kommerzielles Radio.
Aber bei der genannten FB-Gruppe ist eine Liedanzeige schon "unsauber" wenn das o.g. Beispiel schon nur mit [Erick 'More' Club Mix] angezeigt wird, dabei geht es denen nicht mal um canna & co.

Grüße
Vico
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Klaus verfasste am Donnerstag den 16. Juli 2020 um 12:12 Uhr folgenden Kommentar:

frage ist eigentlich die liedanzeige im webradios erlaubt ja oder nein die einen sagen so die anderen so danke im voraus

lg klaus
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Freddy verfasste am Donnerstag den 16. Juli 2020 um 13:23 Uhr folgenden Kommentar:

Hallo Klaus,

also die Frage ist ja was überhaupt ein Webradio ist und warum es für Webradios andere Vorgaben geben sollte.

Selbst "konventionelle" Radiosender, also die über UKW senden strahlen ja teilweise Titelinformationen mit aus, diese werden dann im Radio über RDS bzw. Radiotext oder aber RT+ angezeigt.
Digitale Sender, also DAB, bieten diese Informationen sowieso an.
Auch Shoutcast Radios beispielsweise geben Titelinformationen.

Das mit den Titelinformationen ist ja vor allem wichtig für die Captureprogramme , sprich die Software die Lieder aus Radios aufnimmt (und dann als MP3 speichert)

Dieses Aufnehmen für private Zwecke ist erlaubt, dafür gibt es ja auch die entsprechende Software.

Also wenn Shoutcastradios und Radios überhaupt und generell Liedinformationen anzeigen, kann das ja bei Flatcast nicht verboten sein.


Ich hoffe damit etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben
Freddy
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Leider kann Dein Kommentar aktuell nicht angenommen werden ...

Bitte schicke uns stattdessen eine email an : radio@musikauflauf.de